KONTAKT
Olfen I Jürges Steuerberatungsgesellschaft mbH | Eimsbütteler Str. 16
22769 Hamburg
Tel.: 040-3095497-10 | Fax.: 040-3095497-11 | E-Mail: info@olfen-juerges.de
USt-IdNr.: DE261733167
Olfen | Jürges ist eine auf die Steuerberatung und das Steuerstrafrecht sowie deren Schnittmenge spezialisierte Kanzlei in der Mitte Hamburgs. Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2008 liegt unser Fokus auf der persönlichen Beratung von Unternehmen, UnternehmerInnen und GesellschafterInnen in allen Rechtsformen sowie Privatpersonen im In- und Ausland.
Wirtschaftliches Denken, professionelles Agieren und ein jederzeit transparentes Vorgehen sind für uns selbstverständlich. Dabei legen wir größten Wert auf beständige Partnerschaften, die von gegenseitiger Wertschätzung, Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt sind.
Unsere MandantInnen und deren ganzheitliche steuerliche Beratung stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Selbstverständlich bilden wir uns ständig fort, um Sie jederzeit auf Grundlage der neuesten Gesetze und Rechtsprechungen beraten zu können.
Bei allen juristischen Fragen, die über die steuerliche Beratung hinausgehen, arbeiten wir eng mit der Kanzlei Olfen Meinecke Völger zusammen, die spezialisiert ist auf die Gebiete Steuerrecht, Steuerstrafrecht sowie Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Egal ob Jahresabschluss, Steuererklärung oder Existenzgründung – wir machen das.
Als Steuerberater und ehemaliger Betriebsprüfer (Jürges) sowie Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Olfen) kennen wir jeden Winkel der Steuerwelt.
Wir sind erfahren im Umgang mit der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten und bieten Ihnen auch in umfangreichen Vertragsverhandlungen die bestmögliche Beratungssicherheit.
Wir helfen Ihnen, jederzeit die richtige und nachhaltige Entscheidung zu treffen und führen Sie mit sicherer Hand auch durch manchmal schwierige Zeiten.
Profitieren Sie von unserem breiten Leistungsspektrum:
Selbstanzeigen sind Vertrauenssache. Auf unsere langjährige Erfahrung und unsere absolute Kompetenz können Sie sich verlassen. Wir erstellen erfolgreich strafbefreiende Selbstanzeigen für Privatpersonen und Unternehmen.
Eine Selbstanzeige bedeutet zunächst meist eine finanzielle und oft auch hohe psychische Belastung. Wir lassen Sie damit nicht allein.
Seit dem 1.1.2015 ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur unter Einhaltung strenger Voraussetzungen möglich. Ob diese gegeben sind, bedarf der Überprüfung jedes Einzelfalls, sowohl bei Unternehmen, als auch bei Privatpersonen.
Bei der Abgabe eine strafbefreienden Selbstanzeige kommt es auf absolute Sorgfalt und das richtige Timing an.
Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Vor Gericht sind wir Ihr kompetenter Rechtsbeistand.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der vielfältigen handels- und steuerrechtlichen Pflichten und stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen verlässlich zur Seite.Dadurch vermeiden wir kraftraubende Konflikte mit den Finanzbehörden.
Unser Ziel ist es, Sie jederzeit verlässlich durch den Dschungel aus Paragrafen, Gesetzen und Bestimmungen zu führen und Ihre Steuerlast zu minimieren.
Für den Fall einer notwendigen gerichtlichen Klärung nach Abschluss eines Rechtsbehelfverfahrens bei Ihrem Finanzamt, vertreten wir Sie als Prozessbevollmächtigte mit unserer über 20-jährigen Erfahrung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Im Vordergrund steht für uns aber der weniger kosten- und riskikobehaftete Weg einer einvernehmlichen Einigung mit den Finanzbehörden, etwa im Rahmen von streitigen Betriebsprüfungen bei überzogenen Schätzungen. Auf unsere Erfahrung und Durchsetzungsfähigkeit können Sie sich ebenso verlassen, wie auf unser Verhandlungsgeschick in verfahrenen Steuerfällen.